Wie bekomme ich eine Verordnung für logopädische Therapie?

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie ein Rezept (Verordnung).
Dieses kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt und je nach Störungsbild auch vom HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologen Psychologen, Neurologen, Kieferorthopäden oder Zahnarzt ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Behandlung in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss.

 

Wer trägt die Kosten der Behandlung?

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung, sofern eine korrekt ausgefüllte Verordnung vorliegt. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Ab dem vollendeten 18.Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 Prozent des Rezeptwertes zzgl. 10,00 € Verordnungsgebühr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich.

Private Versicherte schließen zu Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit der Praxis ab, in dem die aktuellen Preise festgelegt sind. Die Höhe der Erstattung der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen.

 

Wie ist die Behandlungsdauer und -frequenz?

In der Regel findet die Behandlung 1-2x wöchentlich statt. Eine Verordnung wird meist über 10 Sitzungen ausgestellt. Je nach Notwendigkeit und Empfehlungen kann der Arzt eine Folgeverordnung ausfüllen. Die Gesamtdauer der Therapie, d.h. die Anzahl der insgesamt benötigten Therapiestunden ist natürlich individuell sehr unterschiedlich und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine grobe Einschätzung können wir nach ausführlicher Anamnese und Diagnostik vornehmen.

 

Was ist, wenn ich nicht mobil bin?

Normalerweise finden die Therapien in unseren Praxisräumen statt. Sind Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage die Therapie in der Praxis wahrzunehmen, so kann vom Arzt ein Hausbesuch verordnet werden. Wir betreuen Sie oder Ihre Angehörigen im häuslichen Bereich bzw. im Senioren-/Pflegeheim.